Allgemeine Geschäftsbedingungen der TALK IP Services GmbH (Stand 06/13)

  1. Gegenstand dieser Bedingungen
    1.1 TALK IP Services GmbH, Fürholzener Str. 5 a, 85386 Eching (nachfolgend: „TALK IP“), erbringt Kommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit (nachfolgend: „Produkte/Dienstleistungen“) gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Kunden“) gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB TALK IP GmbH“). Diese finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen und die Beseitigung von Störungen und Belange der TALK IP Anwendung.
    1.2 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
  2. Lieferungen/Leistungen
    2.1 Inhalt und Umfang der Produkte/Dienstleistungen ergeben sich aus dem von TALK IP angenommenen Auftrag und gegebenenfalls anderen Vereinbarungen.
    2.2 Alle Angebote von TALK IP sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
    2.3 Das Angebot, sowie weitere Unterlagen der Talk-IP (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsangaben, Kostenvoranschläge, Datenblätter etc.) enthalten keine Garantien im Sinne des § 443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), sondern Leistungsbeschreibungen. Abweichungen, die durch eingetretenen Fortschritt begründet und gerechtfertigt sind, behält sich TALK IP auch nach Bestätigung des Auftrages vor.
    2.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die in vorstehender Nr. 2.3 bezeichneten Angebote und weitere Unterlagen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von TALK IP zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen von TALK IP zuwiderläuft. 2.5 TALK IP ist bei höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als Fälle höherer Gewalt gelten Unwetter, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe, Unterbrechungen der Stromversorgung, behördliche Maßnahmen und ähnliche Umstände, die TALK IP nicht zu vertreten hat
  3. Mitwirkung des Kunden
    3.1 Der Kunde hat die Produkte/Dienstleistungen der TALK IP in keiner missbräuchlichen Art und Weise zu verwenden. Der Kunde ist beispielsweise nicht berechtigt, in die Produkte/Dienstleistungen einzugreifen oder in anderer Weise auf TALK IP bereitgestellte Benutzeroberfläche zuzugreifen. Die Nutzung ist nur auf den vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt. Bei einem Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen oder Richtlinien oder bei Aufdeckung eines mutmaßlichen Fehlverhaltens, sind wir zur Aussetzung/Einstellung der Produkte/Dienstleistungen berechtigt.
    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, a) TALK IP jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten schriftlich mitzuteilen, b) Fehler an der Software oder dem Netz unverzüglich der TALK IP anzuzeigen. TALK IP wird die Fehlerbeseitigung während der Betriebszeit durchführen c) bei der Fehlerbeseitigung mitzuwirken, dass I. der Fehler vom Kunden angezeigt und ausreichend beschrieben wird und für TALK IP bestimmbar ist, II .erforderliche Unterlagen für die Fehlerbeseitigung TALK IP zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden, III. der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter nicht in die Software in der Weise eingegriffen oder sie geändert hat, dass hierdurch der Fehler entstanden ist, IV. die Software unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
    3.3 Der Kunde haftet für Entgelte und Schäden, die durch die von ihm zu vertretende Nutzung durch Dritte entstehen.
    3.4 Eine gewerbsmäßige Weitervermarktung ist nur in Abstimmung mit TALK IP möglich.
    3.5 Der Kunde gewährt den TALK IP Mitarbeitern bei deren Arbeiten jede erforderliche Unterstützung.
    3.6 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerung, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
  4. Vertragsbeginn und Vertragsende
    4.1 Der Vertrag kommt zustande durch den vom Kunden schriftlich oder online erteilten Auftrag und die Annahme dieses Auftrages von TALK IP. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder Fristen sind grundsätzlich verbindlich, die Ausnahmen davon sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
    4.2 Vertragsverhältnisse für die eine Mindestlaufzeit von 1 Monat vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils automatisch um 1 Monat. Die Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt bestehen. Bei Jahresverträgen oder längeren Vertragslaufzeiten ist die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Werden Jahresverträge nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um die originäre Vertragslaufzeit.
    4.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. TALK IP ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des Entgelts ganz oder mehr als drei Monate in Verzug gerät, b) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kundenbeantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen bzw. seine Vermögenslosigkeit in sonstiger Weise festgestellt wurde, c) der Kunde gegen die Bestimmungen in Ziff. 3.1 verstößt 4.4. Kündigt die TALK IP aus wichtigem Grund fristlos, steht ihr ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50% des monatlichen Grund- und/oder Paketpreises zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre.
  5. Vertragsänderungen
    5.1 Änderungen der AGB der TALK IP GmbH werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung bei TALK IP eingegangen sein.
    5.2 Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die Preise entsprechend angepasst.
  6. Entgelt
    6.1 Die Preise für die betreffende Leistung ergeben sich aus dem bestätigten Angebot; der Kunde ist ab betriebsfähiger Bereitstellung der Produkte/Dienstleistung zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.
    6.2 Im Falle von Beginn oder Ende der betriebsfähigen Bereitstellung während eines laufenden Monats werden die Servicegebühren für den vollen Monat berechnet.
    6.3 Bei Vereinbarung einer nutzungsunabhängigen Pauschale ist diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, auch wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig beendet oder die Leistung nicht mehr genutzt wird.
    6.4 Die Entgelte sind, soweit nichts anderes vereinbart, entsprechend der ausgewählten Zahlungsmethode zu leisten. Erfolgt innerhalb der Zahlungsmethode entsprechenden Frist keine Zahlung, mahnt die TALK IP, die Kosten dafür werden in Höhe von jeweils 2.50 € pro Mahnung berechnet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. fällig.
    6.5 Anfallende Bankgebühren durch nicht gedeckte Lastschrifteinzüge oder Schecks aus Gründen, die TALK IP nicht zu vertreten hat, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    6.6 Einwendungen gegen entsprechend angefallene Entgelte von TALK IP, sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegenüber Talk-IP geltend zu machen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Zahlung als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden.
    6.7 War der Kunde unverschuldet gehindert, Einwendungen innerhalb der Frist gemäß Ziff. 6.6 zu erheben, kann er die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses nachholen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 
    6.8 Rückzahlungsansprüche des Kunden bzw. sonstige Gutschriften werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt hat.
  7. Haftung
    7.1 TALK IP haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften der geschuldeten Leistungen.
    7.2 TALK IP haftet für etwaige Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, a) falls Organe der TALK IP einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen oder eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, oder b) falls sonstige Erfüllungsgehilfen von Talk-IP, die nicht zu den Organen oder leitenden Angestellten zählen, eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) grob fahrlässig oder vorsätzlich in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen.
    7.3 Die Haftung von TALK IP, ihrer Organe, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist auf € 3.000 je Schadensfall beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die auf Grund desselben Ereignisses zu leisten ist, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
    7.4 Fehlt einer von TALK IP vertraglich geschuldeten Leistung eine zugesicherte Eigenschaft oder verletzen Organe und leitende Angestellte von TALK IP eine Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so haftet TALK IP unbeschadet der Ziff. 7.3 begrenzt auf solch typische Schäden, die für TALK IP zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, höchstens jedoch mit € 3.000. Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für den Schadensumfang.
    7.5 Die Haftung von TALK IP nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 7.6 Im Übrigen ist die Haftung der TALK IP ausgeschlossen.
  8. Bonitätsprüfung
    8.1 TALK IP behält sich vor, vor Annahme des Auftrags und gelegentlich während der Laufzeit des Vertrages die Bonität des Kunden zu prüfen.
  9. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
    9.1 TALK IP ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um diesen Vertrag zu begründen, zu ändern und durchzuführen.
    9.2 TALK IP verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Talk-IP hat den Kunden durch allgemein zugängliche Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten.
    9.3 TALK IP ist berechtigt, telefonisch und auf andere Weise mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, um auf weitere Waren- und Dienstleistungsangebote von TALK IP hinzuweisen sowie den Kunden zu beraten.
  10. Übertragung von Rechten und Pflichten
    10.1 Der Kunde darf seine Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten; dies gilt nicht für Geldforderungen.
    10.2 TALK IP darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unter Beachtung der schutzwürdigen Belange des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. TALK IP hat dem Kunden die Übertragung mindestens sechs Wochen vor ihrem Vollzug anzuzeigen. Der Kunde kann diesen Vertrag innerhalb eines Monats nach der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird.
  11. Sonstiges
    11.1 TALK IP kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag auch Dritter bedienen. Hierdurch kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
    11.2 Änderungen und Ergänzungen bzw. Kündigungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
    11.3 Zum Empfang von Anzeigen und/oder Erklärungen gegenüber TALK IP sind ausschließlich die Mitarbeiter von TALK IP berechtigt. Dritte, wie z.B. Vertragshändler, sind zur Entgegennahme und Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen für TALK IP nicht berechtigt.
    11.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen allen Vertragsparteien gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Eching.
    11.5 Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Alle vertraglichen Vereinbarungen – einschließlich Nebenabreden – bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.